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   OLG Hamm, 14.10.2016 - 12 U 67/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,39191
OLG Hamm, 14.10.2016 - 12 U 67/15 (https://dejure.org/2016,39191)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.10.2016 - 12 U 67/15 (https://dejure.org/2016,39191)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Oktober 2016 - 12 U 67/15 (https://dejure.org/2016,39191)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf zusätzliche Vergütung wegen Änderung des Bauentwurfs i.S. von § 2 Abs. 5 VOB/B

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf zusätzliche Vergütung wegen Änderung des Bauentwurfs i.S. von § 2 Abs. 5 VOB/B

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 2 Abs. 5
    Voraussetzungen eines Anspruchs auf zusätzliche Vergütung wegen Änderung des Bauentwurfs i.S. von § 2 Abs. 5 VOB/B

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch das "Wie" der Bauausführung gehört zum Bauentwurf!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Nachtrag für geänderte Leistung im VOB-Vertrag: Neuer Preis ist kalkulatorisch fortzuschreiben!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zusätzliche Vergütung wegen Änderung des Bauentwurfs

Besprechungen u.ä. (5)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Nachtrag für geänderte Leistung im VOB-Vertrag: Neuer Preis ist kalkulatorisch fortzuschreiben!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bieter muss Baustelle vor Angebotsabgabe nicht besichtigen! (IBR 2017, 1020)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachtrag für geänderte Leistung im VOB-Vertrag: Neuer Preis ist kalkulatorisch fortzuschreiben! (IBR 2017, 123)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wer Mehrvergütung beansprucht, muss nachträglich Subunternehmerangebote fingieren? (IBR 2017, 1003)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auch das "Wie" der Bauausführung gehört zum Bauentwurf! (IBR 2017, 122)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 327
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.2013 - VII ZR 142/12

    Vergütungsklage aus VOB-Vertrag: Bindungswirkung der Berechnung des neuen Preises

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2016 - 12 U 67/15
    Dagegen ist nicht maßgebend, wie er die Kosten vor Beauftragung der geänderten Leistung kalkuliert hätte (vgl. BGH, NJW 2013, 2423, Rn. 16; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 5. Teil, Rn. 125).
  • BGH, 11.03.1999 - VII ZR 179/98

    Auslegung der Leistungsbeschreibung eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2016 - 12 U 67/15
    Dabei sind die Ausschreibungsunterlagen als sinnvolles Ganzes auszulegen (vgl. BGH, NJW 1999, 2432).
  • BGH, 28.02.2002 - VII ZR 376/00

    Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2016 - 12 U 67/15
    Dies ergibt die Auslegung der Leistungsbeschreibung gem. §§ 133, 157 BGB, die auf der Grundlage des objektiven Empfängerhorizonts der potenziellen Bieter zu erfolgen hat (vgl. BGH, NJW 2002, 1954, Rn. 18 mwN).
  • OLG Naumburg, 18.08.2017 - 7 U 17/17

    Hochwasserschutz, Spundwandprofile - Vergabe öffentlicher Bauaufträge:

    Er hat, soweit erforderlich, mit finanziellem Aufwand eigene Untersuchungen anzustellen, um eine klare Übersicht über die ihm noch nicht bekannten Umstände zu erhalten und um Gegebenheiten festzustellen, die für eine Preisermittlung der Bieter von Bedeutung sind (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 07. Juni 1985, 6 U 148/84 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 14. Oktober 2016, 12 U 67/15).

    Denn danach muss allein der Ausschreibungstext den Bieter in die Lage versetzen, ohne einen vorherigen Ortstermin ein umfassendes Angebot abzugeben (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14. Oktober 2016, 12 U 67/15 Rdn. 17 zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 07. Juni 1985, 6 U 148/84, NJW-RR 1986, 245 zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 09.03.2023 - 15 U 295/21

    Mehrvergütungsansprüche wegen Bauzeitverzögerung

    Denn mit ihrer Klage macht sie lediglich erhöhte Kosten einzelner Positionen des Auftrags geltend, ohne insoweit dazulegen, wie sie den Preis kalkuliert hätte, wenn sie bereits zum Zeitpunkt des Angebots von der geänderten Leistung Kenntnis gehabt hätte (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14. Oktober 2016 - I-12 U 67/15 -, juris, Rn. 23).
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